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Das darin enthaltene WISSEN ist GESCHENK an alle Menschen –
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Wie halte ich es mit Geld, mit Bezahlungen?
Meine Angebote sind FREIE GESCHENKE an alle Menschen ohne Gegenleistungen,
in Form des FREIEN SCHENKENS nach dem „STERNTALER – Prinzip“ in dem gleichnamigen Märchen:
„DAS völlig FREIE SCHENKEN“ – und SO schenkt auch GOTT!
„FREI SCHENKEN = FREI EMPFANGEN“ –
UND SO, WIE ICH FREI SCHENKE,
EMPFANGE ICH FREI.
Dies ist das „Sterntaler-Prinzip“,
das Prinzip des FREIEN, erwartungslosen SCHENKENS
ALS AUSDRUCK FREIEN GEBENS UND FREIEN EMPFANGENS
Im Märchen wird die FREI SCHENKENDE mit HIMMLISCHEN GOLD (= BEDINGUNGSLOSE LIEBE) überschüttet.
Und da auch ich in der BEDINGUNGSLOSEN LIEBE lebe, kommt das GOLD der LIEBE auch auf mich in FÜLLE zurück.
Sollte ein Mensch das Bedürfnis haben, mir von seinem irdischen Reichtum FREI zu SCHENKEN, darf ich
dieses SYMBOL, das ja auch Zeichen seiner LIEBE ist, nicht ausschließen oder abweisen.
Im Deutschen „Bürgerlichen Gesetzbuch“ (BGB), § 516, Absatz 1, ist hierzu der Begriff der „Schenkung“ beschrieben.
Ein solches GESCHENK ist keine Spende, und ich kann dafür auch keine Spendenquittung ausstellen.
Nach Deutschem Recht fällt pro nicht verwandtem Schenker ab einer Summe von 20.000 € innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren
Schenkungssteuer an; in einem solchen Falle bitte ich den schenkenden Menschen, dieSteuer für mich vorab ans Finanzamt abzuführen.
Der/die Schenkende hat auch dafür zu sorgen, dass er/sie durch die Schenkung nicht selbst in Not gerät
und weiterhin genug für sich und seine Angehörigen zum Leben hat.
Sonst könnte ich mich an solchem Geschenk nicht FREUEN.
Es geht tatsächlich bei unserer ARBEIT tatsächlich um FREIES SCHENKEN, ohne dafür eine Gegenleistung zu erwarten – und dies ist auch als eine gesetzliche Möglichkeit im Deutschen Recht festgeschrieben, nur ahnte ich davon bisher nichts – und bei meinen vielen Bemühungen vergangener Jahre, das zuständige Finanzamt von dem völligen Anders-sein meiner ARBEIT zu überzeugen (kein gewinnorientiertes Handeln, keine Preise, keine Erwartung von Gegenleistungen, alles WISSEN jedem Teilnehmer FREI zur Verfügung stellen), kannte ich diese Möglichkeit noch nicht und es wurde auch mir gegenüber nie eine solche Möglichkeit erwähnt.
Das SCHENKEN ist dabei also nicht Teil eines Ausgleichs – ich SCHENKE also nicht WISSEN und persönliche HINGABE, um dafür etwas zu erhalten, wie bei einem Geschäft, einem Gewerbe oder einer Arbeitsleistung, sondern völlig FREI. Meine Angebote sind somit also keineswegs „kostenlos“, sondern „unentgeltlich“ – denn weder fordere, noch erhalte ich dafür ein Entgelt als Bezahlung für meine Leistung, sondern von dem, der das so möchte, bekomme ich Geld als ein GESCHENK – in völlig FREIER, individueller ENTSCHEIDUNG – und darauf kommt es an – aus FREUDE AM SCHENKEN, die keines Anlasses bedarf! Der Empfänger wird also in jedem Falle tatsächlich „BESCHENKT“, wie es eben auch im Märchen „Sterntaler“ geschah – und nur so IST SCHENKEN STIMMIG!
Dabei muss das SCHENKEN und GEGEN-SCHENKEN bzw. der SCHENKUNGS-AUSGLEICH nun aber keineswegs denselben Menschen betreffen! Der Beschenkte kann, aber muss nicht unbedingt auch der ursprünglich Schenkende sein; wenn es der Schenker so will, könnte also durchaus auch eine andere Person das Geschenk bekommen – denn wer, außer GOTT, könnte WISSEN, wer es WAHRHAFTIG VERDIENT, die „Sterntaler“ zu erhalten?
Und nur in diesem FREIEN GEBEN tritt das KOSMISCHE PRINZIP des FREIEN EMPFANGENS ein, wobei nämlich GEBEN und EMPFANGEN TEIL DERSELBEN GESETZMÄSSIGKEIT SIND – weil beides tatsächlich „BEDINGUNGSLOS“ ist und so in den HERZEN der Beteiligten ein WUNDERBARER NICHT-POLARER PROZESS abläuft, in REINSTER FREUDE und BEDINGUNGSLOSER LIEBE – wobei SCHENKENDER wie BESCHENKTER DABEI IHRE REINE WÜRDE WAHREN!
DIES IST ETWAS NEUES, WEIL ES IN DER UNS BEKANNTEN MENSCHLICHEN GESELLSCHAFT BISHER WOHL NUR ÄUSSERST SELTEN VORKAM, VERMUTLICH DANN AUCH UNGEPLANT, wie im Märchen „Sterntaler“ ja auch! WIR ABER LEBEN ES GANZ BEWUSST.
Und so wird jetzt erst das STERNTALER-PRINZIP in seiner REINSTEN FORM GELEBT, denn nun erst wird GOTT der im KOSMISCHEN SINNE GESETZMÄSSIGE AUSGLEICH BEWUSST überlassen!
Und SO SCHENKE ich mein WISSEN und KÖNNEN völlig FREI, nämlich unentgeltlich und ohne Gegenleistung, sowohl im internet, als auch in Seminaren und im persönlichen Umgang mit Menschen – und nur SO EMPFANGE ich FREI die GESCHENKE DER LIEBE, wobei das GOLD der „STERNTALER“ Symbol für das GOLD der BEDINGUNGSLOSEN LIEBE ist, und der schenkende Mensch an Stelle GOTTES die HIMMLISCHE FÜLLE VERSCHENKT!
Mit diesem neuen Umgang mit „FREIEM SCHENKEN / FREIEN EMPFANGEN“ fühle ich mich im HERZEN „ZUHAUSE“ angekommen“. Ich WEISS, dass ich immer in der FÜLLE des LEBENS BIN und FREI GEBEN KANN! Und so wird es auch jedem anderen Menschen gehen, der ebenso WIRKT!
Die „FÜLLE DES LEBENS“ ist nun hier aber unbedingt im KOSMISCHEN SINNE zu verstehen: Sie ist nicht Ausdruck eines nach kaufmännischem Denken zu erwirtschaftenden hohen Betrages, sondern AUSDRUCK DER HERZENSFREUDE, die Teil der BEDINGUNGSLOSEN LIEBE ist!
ARBEITET man auf diese Weise, drückt man aus (= durch HERZ und HANDLUNG) dass man dieses Prinzip LEBT. Der Mensch, der dies wahrhaft von HERZEN tut, wird GOTT und dem LEBEN TRAUEN und ERFAHREN, dass das LEBEN es immer gut mit ihm meint – und er wird keinen Mangel leiden.
Und hier für Euch, die Ihr ebenso ARBEITEN möchtet, die dazu wichtige „Aussage des FREIEN SCHENKENS“, einschließlich der rechtlichen Hinweise, wie im internet zu finden:
„Alle meine Angebote sind GESCHENKE ohne Gegenleistung an alle Menschen, in Form des FREIEN GEBENS nach dem „STERNTALER – Prinzip„:
FREI GEBEN und FREI EMPFANGEN, UND SO, WIE ICH FREI GEBE, WERDE ICH FREI EMPFANGEN. Im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), § 516, Absatz 1, wird hierfür der Begriff der „Schenkung“ verwendet.
Ein solches GESCHENK ist keine Spende, so dass dafür auch keine Spendenquittung ausgestellt werden kann – und so sieht auch GOTT für das „STERNTALER-Prinzip“ keine Spendenquittungen vor.
Aus rechtlichen und menschlichen Gründen sehe ich mich noch zu folgendem Hinweis verpflichtet:
Pro nicht verwandtem Schenker fällt nach geltendem Recht ab einer gewissen Summe (20.000 € im Zeitraum von 10 Jahren) Schenkungssteuer an. Ich weise alle potentiell Schenkenden darauf hin, dass ich auf keinen Fall Geldsummen in großer Höhe empfangen möchte; sollte mir aber jemand eine solche Schenkung gegen meinen Willen zukommen lassen, bitte ich den/die Schenkenden, die anfallende Schenkungssteuer für mich vorab ans Finanzamt abzuführen und mich darüber mit den entsprechenden Angaben zu informieren. Auf keinen Fall darf ein Schenkender durch seine Schenkung selbst in Not geraten, sondern sollte für sich und seine Angehörigen immer genug zum Leben haben.
Dieser letzte Satz ist wichtig, da ein Schenker, der verarmt, die Schenkung innerhalb von 10 Jahren zurückfordern kann, wenn dadurch der Unterhalt des einstmals Beschenkten nicht gefährdet ist oder der Beschenkte das Geld bis dahin nicht schon ausgegeben hat.

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